Feuerbestattung
Einen Feuerbestattungsantrag können folgende Personen stellen:
entweder zu Lebzeiten die Person selbst bei der Gemeindeverwaltung oder testamentarisch;
oder die Person, die mit der Bestattung beauftragt ist. Sie muss eine Bescheinigung vorlegen, in welcher der Hausarzt oder der Arzt, der den Tod festgestellt hat, attestiert, dass keine Anzeichen auf einen gewaltsamen oder verdächtigen Tod vorliegen.
Die Höhe der Einäscherungskosten hängt sowohl von der Person des Verstorbenen (Erwachsener, Kind, Bedürftiger) als auch vom Tag der Einäscherung ab.
Die Asche kann:
auf einem Aschenfeld des Krematoriums oder des Gemeindefriedhofs verstreut werden;
in ein Kolumbarium gestellt werden (eine oberirdische Urnenwand mit offenen oder geschlossenen Nischen, in denen die Urnen aufbewahrt werden);
auf einem Urnenbeisetzungsfeld, in einer Grabstätte oder in einer Gruft beigesetzt werden;
auf hoher See (Hoheitsgewässer) verstreut werden.
Wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten schriftlich angegeben hat oder die Eltern im Fall eines verstorbenen Minderjährigen dies wünschen, kann die Asche:
an einem anderen Ort als dem Friedhof verstreut oder beigesetzt werden. Dabei darf es sich nicht um öffentliches Eigentum handeln (mit Ausnahme des Friedhofs). Wenn ein Grundstück gewählt wurde, das nicht Eigentum des Verstorbenen oder dessen Angehörigen ist, bedarf es der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Eigentümers dieses Grundstücks;
den Familienangehörigen in einer Urne ausgehändigt und an einem anderen Ort als auf dem Friedhof aufbewahrt werden.
Die Person, die die Asche in Empfang nimmt, kann ihre Meinung ändern und darauf verzichten, die Asche bei sich aufzubewahren. In diesem Fall kann die Asche entweder auf einen Friedhof verbracht werden, damit man sie dort verstreut, beisetzt oder in ein Kolumbarium stellt, oder auf offener See (Hoheitsgewässer) verstreut werden. Jeder Transport der Urne muss dem Standesbeamten gemeldet werden.
Die Einäscherung kann im Rahmen einer religiösen oder freigeistigen Trauerfeier stattfinden.
Adresse des Krematoriums

