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Spende des Leichnams für wissenschaftliche Zwecke

Wenn eine Person ihren späteren Leichnam für wissenschaftliche Zwecke spenden möchte, muss sie sich direkt an die Universität ihrer Wahl wenden. Hierzu muss sie diesen Wunsch klar und deutlich in Form eines von eigener Hand geschriebenen, datierten und unterzeichneten Dokuments zum Ausdruck bringen, eine Kopie dieses Schreibens aufbewahren und das Original an die Universität ihrer Wahl senden.
Die Universität sendet dem Spender eine Empfangsbestätigung oder eine Bescheinigung zu, die dem Personalausweis beizufügen ist, damit die Angehörigen oder Erben dies zur Kenntnis nehmen. Im Todesfall teilen die Angehörigen dann der Gemeinde den Wunsch des Verstorbenen mit und übermitteln ihr eine Kopie des Dokuments, mit dem der Verstorbene seine Absicht, den Leichnam für wissenschaftliche Zwecke zu spenden, kundgetan hat.
Die Universitätskliniken müssen innerhalb kürzester Zeit benachrichtigt werden. Der Leichnam muss spätestens 48 Stunden nach Eintreten des Todes überbracht werden. Universitätskliniken nehmen nur Leichname von Personen an, die in Belgien verstorben sind, und unter der Bedingung, dass noch keine Autopsie vorgenommen wurde.
Die Bestattung erfolgt in diesem Fall nach Abschluss aller Untersuchungen. Zwischen der Spende des Leichnams und der Bestattung können Wochen, Monate, manchmal sogar Jahre vergehen. Außer auf ausdrückliche Anfrage der Familie informiert die Klinik die Angehörigen nicht über das Datum der Bestattung, sondern nur über die Stelle, an welcher der Leichnam beigesetzt wurde. Einige Kliniken beteiligen sich an den Bestattungskosten oder tragen diese manchmal ganz.
 

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