Sterbeurkunden und Todesbescheinigungen
In diesem Zusammenhang ist zwischen folgenden Dokumenten zu unterscheiden:
Sterbeurkundenauszüge. Um einen Sterbeurkundenauszug (oder eine beglaubigte Abschrift) zu erhalten, muss der Antragsteller in der Gemeindeverwaltung (Standesamt) vorstellig werden oder ihr einen schriftlichen Antrag mit Fotokopie seines Personalausweises und des Heiratsbuches zusenden. Der Auszug kann nur einem Verwandten in aufsteigender oder absteigender Linie oder dem Ehepartner ausgestellt werden, also beispielsweise nicht einem Geschwisterteil, außer wenn dieser wie jeder andere Bevollmächtigte eine unterzeichnete Vollmacht durch eine befugte Person und eine Kopie ihres Personalausweises vorzeigen kann.
Online-Antrag auf Ausstellung eines Dokuments. Der Auszug kostet 2,50 € pro Urkunde.
Bestattungsbescheinigungen zur Rechtfertigung von Arbeitsabwesenheiten wegen Teilnahme an der Bestattung eines Verwandten. Die Kosten betragen 1 € pro Bescheinigung. Eine solche Bescheinigung ist beim Standesamt erhältlich.

