Wahl des Familiennamens für das Kind
Die Abstammung verleiht jeder Person ihre erste Identität. Ein wesentlicher Aspekt dieser Identität ist der Familienname. Sind die Eltern verheiratet (auch wenn sie getrennt leben oder im Scheidungsprozess stehen), erhält das Kind automatisch den Familiennamen seines rechtmäßigen Vaters. Die Rechtmäßigkeitsannahme kann vor Gericht widerlegt werden.
Ist die Mutter unverheiratet, so erhält das Kind den Familiennamen der (männlichen) Person, die das Kind vor der Geburt oder bei der Geburtsanmeldung im Standesamt der Gemeinde, in der das Kind geboren wurde, anerkennt.
Siehe auch: Änderung des Vor- oder Nachnamens

