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Führerschein

1. Führerschein


Modalitäten
 

Vorstellig werden mit:

  • Personalausweis
  • der Bescheinigung, dass die Fahrschulprüfung bestanden wurde
  • zwei Passfotos auf weißem Hintergrund

Kosten: Führerschein-Original: 25 €
Duplikat oder Wechsel der Führerscheinklasse: 25 € Antragsdauer: höchstens 5 Werktage.

 

2. Provisorischer Führerschein
 

neue Regelung


Modalitäten
 

Vorstellig werden mit:

  • Personalausweis
  • 2 Passfotos (nur für Führerscheinklasse B)

Kosten: Original oder Wechsel des Begleiters: 9 €
Duplikat: 7,50 €Antragsdauer: höchstens 5 Werktage.

 

3. Internationaler Führerschein


Erforderlich in Ländern, in denen der belgische Führerschein nicht anerkannt ist (z. B. Albanien, Ghana, Kanada usw.).
 

Ausstellungsbedingungen
 

Inhaber eines belgischen oder europäischen Führerscheins sein, seinen Wohnsitz in Gembloux haben.


Modalitäten
 

Vorstellig werden mit:

  • Personalausweis,
  • Führerschein,
  • einem Passfoto.

Kosten: Führerschein-Original: 16 € Antragsdauer: höchstens 5 Werktage.

 

4. Führerschein C oder D


Wenn Sie Inhaber eines solchen Führerscheins sind und nach dem 30. September 2003 die Führerscheinklasse C oder D wahren möchten, müssen Sie eine Fahrtüchtigkeitsbescheinigung (frz. „attestation d'aptitude à la conduite“) im Fall einer Anwartschaft auf den Führerschein der Gruppe 2 erlangen.
Eine solche medizinische Bescheinigung kann nur von folgenden Ärzten ausgestellt werden:
- Arzt eines Gesundheitszentrums des Föderalen Öffentlichen Dienstes Volksgesundheit,
- Arzt eines arbeitsmedizinischen Dienstes (über Ihren Arbeitgeber),
- Arzt der Armee oder der Föderalen Polizei.

Bei der Terminvereinbarung mit dem medizinischen Dienst erkundigen Sie sich bitte nach der Augenuntersuchung, denn Sie benötigen auch eine Sehtüchtigkeitsbescheinigung.
Um einen neuen Führerschein zu erhalten, müssen Sie beim Führerscheindienst vorstellig werden mit:
- einer Fahrtüchtigkeitsbescheinigung für Gruppe 2,
- zwei aktuellen und vorschriftsmäßigen Passfotos.

Nähere Infos erhalten Sie beim Führerscheindienst Ihrer Gemeinde: Tel. 081/62.63.50


Neue Fahrschulungsregeln

 

Seit dem 1. September 2006 soll der Zugang zum Führerschein durch neue Maßnahmen beschleunigt, vereinfacht und kostengünstiger werden.
Was ist neu?
Hier die Gesetzesänderungen im Überblick.


Die neuen Regeln im Einzelnen
 

1. Theoretische Prüfung

 

Sie können die theoretische Prüfung bereits im Alter von 17 Jahren ablegen. Die Anzahl Versuche ist unbegrenzt.
 

2. Praktische Prüfung

 

Erst wenn Sie die theoretische Prüfung bestanden haben, dürfen Sie mit der praktischen Fahrschulung beginnen. Um üben zu können, erhalten Sie einen provisorischen Führerschein, den Sie innerhalb von drei Jahren ab bestandener theoretischer Prüfung beantragen müssen. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie erneut eine theoretische Prüfung ablegen und bestehen, um einen provisorischen Führerschein beantragen zu können.
Bei dieser neuen Fahrschulung entscheiden Sie selbst, wie Sie sich auf die praktische Prüfung vorbereiten möchten. Dabei wählen Sie das Schulungsformat, das Ihnen am ehesten zusagt.
Sie haben die Wahl zwischen einem provisorischen Führerschein mit Begleiter oder einem provisorischen Führerschein ohne Begleiter.
Wenn Sie sich für den provisorischen Führerschein mit Begleiter entscheiden, müssen Sie mindestens 3 Monate lang mit einem oder mehreren Begleitern Ihrer Wahl üben. Den provisorischen Führerschein können Sie bereits mit 17 Jahren erhalten. Sie sind also nicht gezwungen, Unterrichtsstunden in einer Fahrschule zu belegen.
Wenn Sie 20 Unterrichtsstunden in einer Fahrschule belegt haben, erhalten Sie einen provisorischen Führerschein ohne Begleiter. Auch in diesem Fall müssen Sie mindestens 3 Monate lang üben. Dieses Format steht Ihnen allerdings nur offen, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind. Jeder übt also, wie es ihm am besten passt. Der provisorische Führerschein mit Begleiter ist 3 Jahre lang gültig, der provisorische Führerschein ohne Begleiter nur anderthalb Jahre. Nach Ablauf dieser Frist können Sie sich immer noch für einen provisorischen Führerschein mit Begleiter entscheiden, der dann 3 Jahre lang gültig ist.
Wenn Sie mit einem Begleiter üben möchten, aber erst einmal die Grundfertigkeiten erwerben wollen, können Sie sich an jede beliebige Fahrschule wenden und 6 Stunden Grundschulung belegen. Dieser Unterricht wird von geprüften Fahrlehrern angeboten und kann im Beisein Ihres Begleiters absolviert werden. Dies ist die beste Voraussetzung, um eine fundierte Fahrschulung mit Begleiter zu beginnen.
 

3. Ihre Rechte und Pflichten während der Fahrschulung



Wenn Sie mit einem provisorischen Führerschein üben, müssen Sie ein „L“ an der Heckscheibe Ihres Autos anbringen. In diesem Fall dürfen Sie freitags, samstags, sonntags, feiertags und an den Vorabenden zu einem Feiertag nicht in dem Zeitfenster von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr am darauf folgenden Tag fahren.
Wenn Sie einen provisorischen Führerschein mit Begleiter haben, müssen Sie in Anwesenheit Ihres Begleiters fahren und dürfen zusätzlich zu dem Begleiter höchstens einen weiteren Fahrgast befördern.
Der Name des Begleiters muss jetzt nicht mehr auf dem provisorischen Führerschein angegeben sein. Sie können also mit verschiedenen Begleitern üben. Was zählt, ist die Erfahrung Ihres Begleiters. So muss er seinen Führerschein B seit mindestens 8 Jahren besitzen, darf den Führerschein in den letzten 3 Jahren nicht entzogen bekommen haben und muss in einer belgischen Gemeinde angemeldet sein. Ihr Begleiter darf selbstverständlich nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder bestimmten Arzneimitteln stehen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Er darf auch keine Bezahlung für die Begleitung annehmen, außer wenn es sich um einen geprüften Fahrlehrer handelt.
Wenn Sie einen provisorischen Führerschein ohne Begleiter haben, dürfen Sie einen Fahrgast befördern, sofern dieser mindestens 24 Jahre alt ist und einen Führerschein B besitzt.
 

4. Praktische Prüfung

 

Sie können die praktische Prüfung ablegen, sobald Sie 18 Jahre alt sind.
Wenn Sie zweimal in Folge die praktische Prüfung nicht bestehen, sind Sie verpflichtet, 6 Unterrichtsstunden in einer Fahrschule zu belegen, bevor Sie erneut zur praktischen Prüfung antreten dürfen. Ihr provisorischer Führerschein bleibt selbstverständlich gültig.
Seit dem 1. Dezember 2006 finden die praktischen Prüfungen in anderer Form statt:
Die Manöver werden auf öffentlicher Straße durchgeführt. Die bisherigen Anhaltspunkte in Form von Pfeilern, die man abzählen kann, und einem abgesteckten Privatgelände gelten also nicht mehr.
Die Prüfung auf öffentlicher Straße dauert jetzt eine Viertelstunde länger, das heißt insgesamt mindestens 40 Minuten.
 

5. Übergang von der alten zur neuen Regelung

 

Besitzen Sie noch einen alten provisorischen Führerschein oder eine Fahrlizenz von vor dem 1. September 2006? Kein Problem. Sie können entweder Ihre Fahrschulung nach alter Regelung fortsetzen oder Ihren provisorischen Führerschein oder Ihre Fahrlizenz in der Gemeindeverwaltung umtauschen, um zur neuen Regelung überzugehen. Auch in diesem Fall müssen Sie die theoretische Prüfung vor weniger als 3 Jahren bestanden haben.
Wenn Sie zur neuen Regelung überwechseln, zählen die bereits (in den letzten 3 Jahren) in einer Fahrschule absolvierten Unterrichtsstunden für die 20 Fahrschulstunden mit, die Sie für einen provisorischen Führerschein ohne Begleiter benötigen.
Seit dem 1. Dezember 2006 gilt die neue praktische Prüfung für alle Anwärter. Diejenigen Anwärter, die bereits vor diesem Datum die Manöver auf einem Privatgelände, aber noch nicht den Parcours auf öffentlicher Straße bestanden haben, müssen ihre praktische Prüfung ab dem 1. Dezember komplett neu ablegen, auch die Manöver auf öffentlicher Straße.


Tarife
 

Nähere Infos über die Tarife der theoretischen und der praktischen Prüfung finden Sie auf www.goca.be unter „Permis de conduire“ (Führerschein) -> Tarifs.
 

Was ist neu?

 

  • Sie können die theoretische Prüfung bereits im Alter von 17 Jahren ablegen. Erst nach bestandener theoretischer Prüfung erhalten Sie einen provisorischen Führerschein und können dann Ihre praktische Fahrschulung beginnen.
  • Sie können die praktische Prüfung ablegen, sobald Sie 18 Jahre alt sind. An Ihrem 18. Geburtstag könnten Sie also bereits Ihren Führerschein in der Tasche haben.
  • Sie müssen mindestens 3 Monate lang mit einem provisorischen Führerschein geübt haben, bevor Sie die praktische Prüfung ablegen können. Benötigen Sie mehr Zeit, um das Autofahren zu beherrschen? Kein Problem. Ihr provisorischer Führerschein ist 3 Jahre lang gültig. Sie haben also genügend Zeit, um das Fahren zu üben und Erfahrung zu sammeln. An Wochenenden, Feiertagen und Vorabenden von Feiertagen dürfen Sie allerdings nicht nachts fahren.
  • Sie müssen stets einen Begleiter an Ihrer Seite haben. Jede Person, die ihren Führerschein seit mindestens 8 Jahren besitzt, kann Ihr Begleiter sein. Sie können also mehr als zwei Begleiter haben. Zusätzlich zu Ihrem Begleiter dürfen Sie eine weitere Person befördern.
  • Wenn Sie glauben, dass es ohne Fahrschule nicht geht, können Sie dort eine Grundschulung absolvieren. Die Fahrschulen bieten gezielt hierfür 6 Unterrichtsstunden an. So erlernen Sie die Grundfertigkeiten mit einem Fahrlehrer und können anschließend mit Ihren Begleitern weiterüben. Unterrichtsstunden in einer Fahrschule können Sie bereits mit 17 Jahren belegen.
  • Wenn Sie 20 Unterrichtsstunden in einer Fahrschule absolviert haben und mindestens 18 Jahre alt sind, können Sie auch ohne Begleiter fahren. Hierzu müssen Sie einen provisorischen Führerschein ohne Begleiter beantragen. Dieser Führerschein ist 18 Monate lang gültig. Hiermit können Sie einen einzigen Fahrgast befördern, sofern dieser einen Führerschein besitzt. An Wochenenden, Feiertagen und Vorabenden von Feiertagen dürfen Sie allerdings nicht nachts fahren.
  • Wenn Sie die praktische Prüfung zweimal in Folge nicht bestehen, müssen Sie 6 Unterrichtsstunden in einer Fahrschule belegen.
  • Wenn Sie Ihren Führerschein erhalten haben, gilt ein Jahr lang Null-Toleranz. Sobald Sie einen schweren Verstoß (dritten oder vierten Grades) begehen, müssen Sie erneut eine theoretische und/oder praktische Prüfung ablegen und bestehen. Lassen Sie sich also genügend Zeit, um Erfahrung zu sammeln, und fahren Sie vorsichtig.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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